Spenden

Zuwendung oder Spende

Uns ist jeder Beitrag willkommen. Alles hilft.

 

Spenden (jeder Betrag) oder Zuwendungen (jeder Betrag ab 500,00 €, der nicht als Spende bestimmt ist) sind jederzeit möglich.

Spenden und Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Beträge bis 300,00 € können einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden. Bei höheren Beträgen, auf ausdrücklichen Wunsch auch bei kleineren Beträgen, wird bei Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung übersandt. Im Online-Formular einfach anklicken!

 

Spenden werden zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Zuwendungen werden ohne anderweitige Festlegung zu 85 Prozent dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt und zu 15 Prozent ebenfalls zeitnah als Spendenanteil für die Zwecke der Stiftung verwendet. Entsprechend werden dann auch zwei Zuwendungsbestätigungen erstellt.

 

Empfänger: Stiftergemeinschaft der Taunussparkasse c/o Deutsche Stiftungstreuhand AG

IBAN DE70 5125 0000 0001 0008 88

BIC HELADEF1TSK

Verwendungszweck: Spende (oder: Zuwendung) Michaelis-Stiftung für Tier und Natur

 

 

Ganz einfach geht das Spenden online:

Oder hier mit QR-Code:

 

Den QR-Code einfach über die Fotofunktion des Smartphones scannen

oder alternativ die Startseite www.stiftergemeinschaft.de aufrufen, über das Suchfeld die Stiftung finden und dort spenden.